Prüfungen
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Prüfungen in den Studiengängen.
Bitte beachten Sie auch die Seiten des Bereichs Prüfung und Praktikum
der Hochschule München.
Hinweis: Verbindlich sind die jeweils gültigen Prüfungsordnungen
.
Wichtige Information für alle Studierenden aus den auslaufenden Diplomstudiengängen finden Sie hier.
ab hier nur Diplom
Folgende Informationen sind nur für Diplomstudierende relevant. Die Informationen für Bachelorstudierende erfolgen in Kürze.
3a. Vorrückensregelung ins Hauptstudium für FA
Ins Hauptstudium kann vorrücken, wer das Vordiplom bestanden hat
oder
aus den Hauptfächern
- Mathe I
- Mathe II
- Technische Mechanik
- Festigkeitslehre
- Werkstofftechnik
- Elektrotechnik
mindestens 5 Fächer bestanden hat UND insgesamt 8 Fächer des Vordiploms bestanden hat.
Vorrückensregelung FA
3b. Vorrückensregelung ins Hauptstudium für MB
Ins Hauptstudium kann vorrücken, wer das Vordiplom bestanden hat
oder
5 der 6 vorrückungsrelevanten Fächer
- Mathematik
- Physik
- Technische Mechanik
- Festigkeitslehre
- Werkstofftechnik
- Maschinenelemente I
bestanden hat.
Bei 4 bestandenen vorrückungsrelevanten Fächern kann das 1. praktische Studiensemester abgeleistet werden. Ein Weiterstudium im 4. Semester kann erst erfolgen, wenn 5 vorrückungsrelevante Fächer bestanden sind. Bis dahin Verbleib im 3. Studiensemester, auch wenn das 1. Praxissemester angerechnet wurde.
Vorrückensregelung MB
4a. Zulassung zum Praxissemester für FA
Ins Praxissemester darf vorrücken, wer die Bedingungen nach Punkt 3a erfüllt,
ODER
mindestens 4 Hauptfächer (nach Punkt 3a.) UND insgesamt 7 Fächer des Vordiploms bestanden hat.
4b. Zulassung zum Praxissemester für MB
Ins 1. Praxissemester, dem 1. Semester des Hauptstudiums, darf vorrücken, wer die Bedingungen nach Punkt 3b erfüllt hat.
Zur Ableistung des 2. praktischen Studiensemesters ist berechtigt, wer die Diplom-Vorprüfung bestanden und das 1. Praxissemester erfolgreich absolviert hat.